Not­hil­fe


Es gehört zum Wesen der Nothilfe, dass sie häufig spontan erfolgt und sich nicht an gegebene Strukturen, Gesetze oder Vorschriften hält. Dass darin aber auch eine Gefährdung der Ordnung selbst und auch derjenigen, die durch die Ordnung geschützt werden, liegen kann, muss mit bedacht werden. So kann es durchaus Handlungen im Widerstand gegeben haben, bei denen das Wohl anderer leichtfertig – oder vielleicht sogar unverantwortlich? – aufs Spiel gesetzt wurde.


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